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Mehr über den Kinderschutzbund erfahren
Zahlen, Daten, Fakten
Gründungsdatum: 21.07.1977
Registergericht: Münster
Registernummer: VR 2265
Unsere Vereinsmitglieder: rund 450
Unser Verein ist Mitglied in folgenden Verbänden und Organisationen:
- Der Kinderschutzbund Bundesverband
- Der Kinderschutzbund Landesverband
- Paritätischer Wohlfahrtsverband
Außerdem sind wir anerkannter Träger der freien Jugendhilfe.
Regelmäßig erhalten wir durch den Freistellungsbescheid die Anerkennung des Finanzamt Münster-Innenstadt für den gemeinnützigen Zweck „Förderung der Jugendhilfe“. Aufgrund dessen ist unser Verein von der Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer befreit. Den jeweils aktuellen Bescheid stellen wir auf Anfrage gerne zur Verfügung.
Mittelherkunft und Verwendung
Der Kinderschutzbund Münster ist nach § 52 Abs. 2 Abgabenordnung tätig und verfolgt im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ ausschließlich gemeinnützige Zwecke.
Unsere Mittel dürfen und werden nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet.
Die Finanzierung unserer Arbeit ergibt sich aus…
- Privaten Spenden
- Mitgliedsbeiträgen
- Unternehmensspenden
- Bußgeldzuweisungen der Gerichte
- Geringem wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb
- Kommunalen Zuschüssen
- Landeszuschüssen
Wir nehmen keine Mittel von Personen, Parteien und Organisationen an, die…
- rassistische, diskriminierende, antisemitische oder ausländerfeindliche Ziele verfolgen oder sich in diesem Sinne äußern,
- Hass gegenüber Benachteiligten oder Minderheiten schüren oder
- sexuelle, körperliche oder psychische Gewalt billigen oder fördern
(Eine Ausnahme können die Bußgeldzuweisungen der Gerichte bilden. Hierbei ist uns der jeweilige Straftatbestand unbekannt.)
Ergebnis Haushaltsjahr 2022:
Im Jahr 2022 betrugen die Einnahmen 510.515,11 Euro und die Ausgaben 522.324,69 Euro.
Das Geschäftsjahr 2022 wurde somit mit einem Defizit von 11.809,59 Euro abgeschlossen.
Die Verwaltungskosten betrugen 15% der Gesamtkosten. Die Fachberatungsstelle KiM umfasst mit 54% der Gesamtausgaben (280.600,24 Euro) den größten Anteil bei der Mittelverwendung.
Satzung
In der Satzung des Münsteraner Kinderschutzbunds finden sich die Bestimmungen, die unsere Arbeit regeln und leiten.
Kinder- und Jugendschutzkonzept
Unser Verein hat sich dazu verpflichtet, Kinder und Jugendliche zu schützen. Wenn Hilfesuchende unsere Angebote wahrnehmen, sollen sie sich sicher und gut aufgehoben fühlen!
Leider können Kinder auch in Einrichtungen, die eigentlich ihrem Schutz dienen, Opfer von Gewalt werden. Um solche Verbrechen zu verhindern, fasst unser Kinder- und Jugendschutzkonzept Haltungen, Werte und Strukturen zusammen, die für die Sicherheit der Kinder grundlegend sind.
All unsere Mitarbeitenden sind diesem Konzept verpflichtet.
Ehrenmitgliedschaften
Personen, die sich um die Ziele unseres Ortsverbandes besonders verdient gemacht haben, können von der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern oder Ehrenvorsitzenden ernannt werden.
Aufarbeitung
Ein offener Umgang mit der eigenen Historie ist unverzichtbar, um das eigene Handeln stets zu reflektieren, es Tätern und Täterinnen so schwer wie möglich zu machen und andere Institutionen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, zu sensibilisieren.