Auszug aus dem Newsletter vom Bundesverband vom 18.07.:
„Liebe Leserin, lieber Leser, nach mehr als 10 Jahren Lobbyarbeit für eine Kindergrundsicherung ist diese zum erklärten Ziel der Bundesregierung geworden und soll 2025 in Kraft treten. Einen konkreten Gesetzentwurf gibt es noch nicht – dafür viel Streit um die Höhe der Mittel und die genaue Ausgestaltung. Lediglich zwei Milliarden Euro sieht der Haushaltsentwurf des Bundesfinanzministeriums als „Platzhalter“ derzeit für die Kindergrundsicherung vor. Und das, obwohl die Zahlen zur Kinderarmut in Deutschland erschreckend hoch sind: Mehr als jedes fünfte Kind ist laut dem aktuellen Report der Bertelsmann Stiftung von Armut bedroht oder betroffen. „Es geht darum, Kinder und Jugendliche vor Armut zu bewahren. Eine Kindergrundsicherung, die dies bewirken will, wird mit bis zu sieben Milliarden Euro ihr Ziel nicht erreichen. Drei Millionen Kinder und Jugendliche leben derzeit in Armut, ihr Alltag ist davon geprägt. Sie können nicht in den Sommerurlaub fahren, zu Schulbeginn kann all das, was nötig ist, vom Schulranzen zu Sportschuhen, nicht finanziert werden, sie trauen sich nicht zum Geburtstag der Schulfreundin, weil sie kein Geschenk bezahlen können. Diese Kinder und Jugendlichen werden, wenn kein Sinneswandel eintritt, auch von der jetzigen Regierung alleingelassen. Dabei war sie mit einer anderen Botschaft angetreten“, sagt Kinderschutzbund-Präsidentin und Koordinatorin des Bündnisses Kindergrundsicherung Prof. Dr. Sabine Andresen. Genug Geld stünde zur Verfügung, wenn man beispielsweise das Ehegattensplitting abschafft und das Geld direkt über die Kindergrundsicherung an alle Familienformen mit Kindern unabhängig vom Trauschein ausschüttet. Es ist nicht wichtig, dass etwas kommt, das Kindergrundsicherung heißt. Es ist wichtig, dass die Leistung armutsfest, gerecht, bedarfsorientiert und leicht zugänglich ist. Nicht der Name verhindert Kinderarmut, sondern ein echter Systemwechsel.“